Boxerhund bedankt sich beim Amtsgericht Köln für 38 Quadratmeter​

Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine 38-Quadratmeter-Mietwohnung in der Innenstadt von Köln. In Ihrem Mietvertrag stünde, dass eine Vermieter-Zustimmung für eine Tierhaltung notwendig wäre. Also fragen Sie höflich an, ob Sie einen Boxerhund halten dürften. Der Vermieter sagt Nein mit der Begründung, dass die Wohnung dafür zu klein sei.

Und Sie? Sie, sie erheben Klage. Und das Amtsgericht Köln, es entscheidet für Sie und den Boxerhund.

Wir Immobilienmakler:innen von RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg sind sicher, dass der Hund die Wohnung und viel Auslauf mit seiner/m Eigentümer/in genießt. (vgl. auch: Amtsgericht Köln – AZ 210 C 208/20)

Text: Christoph Maisenbacher
Quelle: www.kostenlosre-urteile.de – 2. Juli 2022
Foto: Myriams-Fotos / Pixabay.com

Print Friendly, PDF & Email

Jetzt zum RE/MAX Newsletter anmelden!

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und erhalten Sie unsere neuen Immobilien und Fachbeiträge rund um das Thema Immobilien in Ihrem Postfach.

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von e5873151.sibforms.com zu laden.

Inhalt laden

#pf-body #pf-header-img { margin: 15px 0; width: 200px; } /* Use the Inter Font */ @import url('https://fonts.googleapis.com/css2?family=Inter&display=swap'); #printfriendly { font-family: 'Inter', system-ui !important; } figcaption { font-size: 70%; text-align: center; } #pf-body #pf-date, div#wpadminbar, a.skip-link.screen-reader-text { display: none; } .elementor-section.elementor-top-section.elementor-element.elementor-element-2312a92.print-footer.print-abstand.elementor-hidden-desktop.elementor-hidden-tablet.elementor-hidden-mobile.elementor-section-boxed.elementor-section-height-default { padding-top:50px; border-top: 2px solid #1A3668; } .elementor-widget-container.pf-candidate { padding-bottom: 20px; }