Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine 38-Quadratmeter-Mietwohnung in der Innenstadt von Köln. In Ihrem Mietvertrag stünde, dass eine Vermieter-Zustimmung für eine Tierhaltung notwendig wäre. Also fragen Sie höflich an, ob Sie einen Boxerhund halten dürften. Der Vermieter sagt Nein mit der Begründung, dass die Wohnung dafür zu klein sei.
Und Sie? Sie, sie erheben Klage. Und das Amtsgericht Köln, es entscheidet für Sie und den Boxerhund.
Wir Immobilienmakler:innen von RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg sind sicher, dass der Hund die Wohnung und viel Auslauf mit seiner/m Eigentümer/in genießt. (vgl. auch: Amtsgericht Köln – AZ 210 C 208/20)
Text: Christoph Maisenbacher
Quelle: www.kostenlosre-urteile.de – 2. Juli 2022
Foto: Myriams-Fotos / Pixabay.com
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