Brandschutz vor Arbeitsbeginn – so dass Sie als Auftraggeber nicht um fünf Uhr morgens von der Feuerwehr geweckt werden

Sie lassen gerade eine Rohrleitung entfernen oder haben eine Fertiggarage bestellt, an deren Dach Schweißarbeiten auszuführen sind. Wissen Sie wie gefährlich solche Arbeiten für Mensch und Haus sind, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet werden. – Vor allem, wenn durch Unachtsamkeit, Funkenflug oder fehlende Nachkontrolle Sie um fünf Uhr morgens in Ihrem Neubau von einem Brandherd an Ihrer Hauswand geweckt werden (so geschehen im Landkreis Bad Dürkheim im November 2021).

Solche Gefahrenmomente können Ihre „kleinen“ Vier Wände oder vielleicht nur das Innere Ihres Fahrzeugs betreffen. Oder sie breiten sich so katastrophal aus wie am 11. April 1996, als das Terminal A des Düsseldorfer Großflughafen auf Grund von Schweißarbeiten von einer Feuer- und Rauch-Walze heimgesucht wurde. Damals starben siebzehn Menschen und war Am Ende ein Sachschaden von einer Milliarde D-Mark zu verzeichnen. Konkret führten Schweißarbeiten an einer Dehnungsfuge zu glühenden Perlen, welche auf Hartschaumplatten aus brennbarem Polystyrol getropft waren und so den Großbrand auslösten.

Als RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg Immobilienmakler/innen sind wir in ganz Deutschland tätig und trafen während eines Aufenthalts in Wuppertal auf Dr. Hartmut Frenzel, welcher – und da sind wir bei dem Eingangs notierten Thema – auf den sicherheitstechnisch sehr fragilen Punkt des Brandschutzes auf Baustellen (also auch in Ihren Vier Wänden) hingewiesen hat.

Als Zusammenfassung unseres Immobilienmakler-Unternehmensberater-Gesprächs übernehmen wir gerne seinen „Fall-der-Woche-Text“ von vor zwei Monaten:

„Am Dienstag, Baustellentermin; ich traute meinen Augen nicht.

Ein Beschäftigter eines Subunternehmers arbeitete mit einem Trennschleifer, er kürzte Gewindestangen – Funken sprühen. Eine persönliche Schutzausrüstung trug er nicht.

Auf die Nachfrage nach seinem Erlaubnisschein für die feuergefährlichen Arbeiten antwortete er mit einem gereizten Unterton: „Was ist das denn? Habe ich nicht – Arbeitsschutz ist echt Kindergarten.“ So der O-Ton.

Die Arbeiten wurden sofort eingestellt. Der Bauherr, die Bauleitung sowie der Auftragnehmer des Bauherren, für den ich als Koordinator (SiGeKo) auf der Baustelle tätig bin, wurden von mir informiert. Bei einem weiteren Verstoß erhält der Beschäftigte ein dauerhaftes Betretungsverbot der Baustelle.

Das Thema ist nicht nur für Baustellen wichtig. Wenn eine Firma bei Ihnen im Unternehmen oder Ihr Schlosser nicht an seinem originären Arbeitsplatz Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- oder Trennschleifarbeiten durchführt, ist ein Erlaubnisschein auszufüllen und zu unterschreiben (Quelle DGUV).

Warum ist das so wichtig? Viele werden sich noch an den Brand im Düsseldorfer Flughafen erinnern.

Das ist jetzt mehr als 25 Jahre her; wer es damals aber mitbekommen hat, wird die vielen Toten und Verletzten nicht vergessen können.

Ich selbst war kurz zuvor gelandet, saß aber bereits im Auto auf dem Heimweg. Ich wunderte mich nur, warum so viel Blaulicht am Flughafen zu sehen war.

Auch hier war ein Funke Auslöser des Großbrandes. Ausgelöst durch mangelhafte Planung und Organisation sowie fehlendes Fachwissen bei den Ausführenden!

Denken Sie daran: Brandschutz geht uns alle an!

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (Gerichtsurteil des OVG Münster 10A 363/86 vom 11.12.1987)““

Hallo Auftragnehmer/innen auf Groß- und Kleinbaustellen, bei Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- oder Trennschleifarbeiten ist von Seiten des Auftragnehmers (Arbeitsgeber) oder einer von diesem beauftragen Führungs- oder Aufsichtsperson ein Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten auszufüllen.

Unsinn? Wenn der Schutz einer ausführenden Person und der in dem Arbeitsradius befindlichen beweglichen brennbaren Gegenstände und Stoffe (incl. Staubablagerungen!) aber auch Umkleidungen und Isolierungen sowie Öffnungen, Fugen und Ritzen – bis hin zu unbeweglichen, aber brennbaren Gegenständen im Gefährdungsbereich (Holzbalken, Fußböden, Kunststoffteile etc.) keine Gefahr beim Schweißen, Schneiden, Löten oder Flexen darstellen. Dann wäre das Unsinn. Doch hier sprechen wir von Arbeiten die unmittelbar oder mittelbar Brände verursachen können.

Zwei Quellen dürfen wir für Interessierte und Auftragnehmer/innen deshalb zu einem möglichen Download notieren:

_ Die vom VdS Verlag publizierten „Richtlinien für den Brandschutz / Feuergefährliche Arbeiten“ aus dem Jahr 2008, welche immer noch Gültigkeit haben: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjDhJT34Zb2AhWERvEDHaPAAA4QFnoECBUQAw&url=https%3A%2F%2Fvds.de%2Ffileadmin%2FWebsite_Content_Images%2FVdS_Publikationen%2Fvds_2008_web.pdf&usg=AOvVaw3-FADmtvjrs473l0-OdExo

_ und der eigentliche „Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten“ von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): https://publikationen.dguv.de/regelwerk/fachbereich-aktuell/feuerwehren-hilfeleistungen-brandschutz/3709/fbfhb-008-erlaubnisschein-fuer-schweiss-schneid-loet-auftau-und-trennschleifarbeiten

Damit sind Sie als Unternehmen safe und damit auch Sie als Auftraggeber/in. – Und im Zweifel hilft Ihnen Dr. Hartmut Frenzel (https://www.arbeitsschutz-und-umweltschutz.de/ ). Nicht umsonst zitiert er den französischen Autor, Schauspieler und Theaterdirektor Molière (1622-1673) mit

„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“

Vor- und Nachtext: Christoph Maisenbacher
Quelle: Dr. Hartmut Frenzel / Der Fall der Woche „Brandschutz“
https://www.arbeitsschutz-und-umweltschutz.de/der-fall-der-woche/2022-02-11—brandschutz/
Foto: Karl Allen Lugmayer / Charly_7777 – Pixabay.com

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