Die Pressemeldungen der Bundesnotarkammer aus Berlin bringen es immer auf den Punkt: So auch die aktuelle Presseinformation, welche auch RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg unseren News-Lesern nicht vorenthalten möchte: Handelt es sich doch um den immer wieder mit uns Immobilienmaklern besprochenen Moment der Vererbung oder der Schenkung von Immobilien.
Fokus online hat hierüber bereits im Oktober 2022 berichtet: https://www.focus.de/finanzen/news/bislang-kaum-beachtet-ein-gesetz-koennte-das-erben-von-immobilien-bald-richtig-teuer-machen_id_164075399.html
Und wer mal schnell einen Blick auf die Begriffe „Schenkungssteuer“ und „Erbschafts-Steuer“ werfen will, dem können wir spontan folgenden Link empfehlen
_ in Sachen Schnkungssteuer: https://www.erbrechtsinfo.com/steuern-finanzen/schenkungssteuer/
_ in Sachen Erbschaftsssteuer: https://www.erbrechtsinfo.com/steuern-finanzen/erbschaftssteuer
Dies als kleine Vorabinformation zu der aktuell versandten Information der Bundesnotarkammer:
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.
Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien vor. Dadurch können die Werte, die von den Finanzämtern zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien herangezogen werden, ab kommendem Jahr steigen. Es handelt sich um eine notwendige Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Jahr 2021. Dabei muss der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten, wonach sich die Bewertung von Immobilien am Verkehrswert zu orientieren hat.
Wer also ohnehin über eine schenkweise Übertragung von Immobilien nachdenkt, könnte von einer Übertragung noch in diesem Jahr steuerlich profitieren. „Dabei kann der Schenker auch nach der Übertragung in der Immobilie wohnen bleiben oder sie weiterhin vermieten“, erklärt Thelen. „Zur Absicherung des Schenkers kann ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden.“ Solche vorbehaltenen Nutzungsrechte reduzieren auch den für die Steuerbemessung anzusetzenden Wert der geschenkten Immobilie.
Es sprechen aber nicht nur steuerliche Aspekte dafür, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Beispielsweise lassen sich mögliche Ansprüche Dritter, etwa Pflichtteilsberechtigter oder Sozialleistungsträger, vermeiden oder zumindest reduzieren. Für viele steht auch der Wunsch im Vordergrund, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung für die Immobilie auf die nächste Generation zu übertragen.
Frühzeitige Vermögensübertragungen können unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten sinnvoll sein. Notarinnen und Notare beraten hierzu gerne.“
Hinweis: Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen.
Vortext: Christoph Maisenbacher / Maisenbacher Medien GmbH
Quelle: Bundesnotarkammer – mit unserem Dank an den Notarassessor Martin Thelen für die Publikationserlaubnis – 17. November 2022
Foto: Peter H – Tama66 – Pixabay .com
RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg
Engelstr. 12
54292 Trier
Telefon: +49 651 99 450 650
Mobil: +49 151 2001 45 68
Fax +49 651 99 450 654
E-Mail christoph.maisenbacher@remax.de
Als etablierte Größe am Immobilienmarkt sind wir die erste Adresse für Eigentümer und Interessenten in der Region. Vertrauen Sie unseren Experten bei der Umsetzung Ihres persönlichen Immobilienanliegens.
WIR SIND TEAM-MAKLER!
Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und erhalten Sie unsere neuen Immobilien und Fachbeiträge rund um das Thema Immobilien in Ihrem Postfach.
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von e5873151.sibforms.com zu laden.