„Jung kauft Alt“ – KfW Förderprogramm motiviert zur energetischen Sanierung

Seit Monatsanfang existiert das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ der KfW. Der unten übernommene Presseartikel ist sozusagen eine Ergänzung zu unserer vorhergehenden Information über die KfW und BAFA-Förderprogramme (vgl. https://remax-premium.de/foerdergelder-fuer-effizientes-heizen-und-sanieren-und-auch-bauen/ und https://www.trierer-umschau.de/2024-08-20a/ )

Denn: jede Sanierung eines Gebäudes ist ein Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Das Förderprogramm „Jung kauft alt“ ist allerdings an eine Bedingung in Bezug auf das Gebäude geknüpft: die Immobilie muss in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Und Sie sind verpflichtet, das Gebäude innerhalb von 54 Monaten energieeffizient zu sanieren. Konkret muss die Immobilie innerhalb dieser Frist auf den Standard EH 70 EE modernisiert werden (vgl. www.kfw.de/308 )

Mag sein, dass hier etwa zu viel „müssen“ im Raum steht. Doch sollte man nicht außer Acht lassen, dass verschiedene KfW-Förderprogramme für Bestandsimmobilien hier genutzt werden können:

Die uns von der KfW Pressesprecherin Christine Volk zur Verfügung gestellt Grafik (vgl. KfW Infografik – Häuser – Familienprogramme ) zeigt Ihnen, welche Möglichkeiten mit der Immobilienfinanzierung „Jung kauft Alt“ kombiniert werden können:

_ der Förderkredit für den Kauf von Wohnungseigentum (www.kfw.de/124)
_ die Bundesförderung für effiziente Gebäude (www.kfw.de/261 )
_ die Heizungsförderung (Zuschuss: www.kfw.de/458, )
_ mit Ergänzungskredit (www.kfw.de/358)

 

Des Weiteren fanden wir Zuschuss-Informationen zur „Barrierereduzierung“ (vgl. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/) und zum „Einbruchschutz“ (vgl. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Einbruchschutz/ ).

Aber auch Ihre Gemeinde oder Stadt kann noch Förderprogramme anbieten: von der Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, der Entsiegelung bis hin zur Förderung privater Dorferneuerungsmaßnahmen. – Informieren Sie sich!

Die Presseinformation der KfW übernehmen wir hier vollständig:

KfW fördert Kauf sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien im Auftrag der Bundesregierung

•   KfW-Programm „Jung kauft Alt“ [startete] am 3.9.24
•   Bundesbauministerium stellt Mittel zur Zinsverbilligung der KfW-Förderkredite bereit
•   Zinssatz von 1,51% effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung

[Am Dienstag, dem 3.9.2024, startete] das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb). Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind, nicht überschreiten. Für den Erwerb können günstige Förderkredite in Anspruch genommen werden, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,51% effektiv.

Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW, sagt anlässlich des Programmstarts: „Wir freuen uns, mit „Jung kauft Alt“ Familien beim Kauf einer älteren, sanierungsbedürftigen Immobilie unterstützen zu können. Zum einen profitieren Familien direkt von dieser Förderung, denn wir helfen ihnen mit den aus Bundesmitteln verbilligten, günstigen Krediten beim Erwerb der eigenen vier Wände. Die verbindliche energetische Sanierung der Altbauten sorgt zum anderen für eine Reduktion des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand insgesamt – und nutzt damit nicht nur dem eigenen Geldbeutel, sondern auch dem Klima.“

Die wichtigsten Programmdetails im Überblick:

•   Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.
•   Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
•   Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
•   Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 EUR beantragt werden, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR und ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Es sind Kreditlaufzeiten ab sieben und bis 35 Jahre möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante für maximal 20 Jahre festgeschrieben werden. Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm ( www.kfw.de/124)
•   Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ( www.kfw.de/458), oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW ( www.kfw.de/261).

Hinweis:
Alle Informationen zum Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) finden Sie unter www.kfw.de/308

+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. +

 

Vortext: Christoph Maisenbacher / Trierer Umschau
Quelle: KfW – 19. September 2024
Foto: Herbert Aust – herbert2412 – pixabay. com

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