Schnee auf der Straße, dem Auto und unter den Schuhen – eine aktuelle Betrachtung

Selten und immer mit viel Staus und Komplikationen verbunden ist Schnee im Moseltal. Eine Rarität, die unmittelbar zu Unterrichtsausfällen, fehlenden Bussen und erschwerter Paketzustellung führt. So oder zumindest fast so begann der heutige Donnerstag, der 18. Januar 2024. – Was meinte ein Fahrer vor unserem RE/MAX Premium Trier-Wittlich-Bitburg Office: „das ist heute schlimmer als gestern!“ (Das gestern bezog sich auf das Blitzeis, das die Großregion allzu deutlich lahmgelegt hat).

Schnee hat allerdings immer auch Folgen, die sich nicht nur auf die Verkehrssicherheit beziehen, sondern auch auf die Verkehrssicherungspflicht. – Letztere gilt für Hauseigentümer, denn die müssen den Schnee vor ihren Häusern entfernen und auch Vorkehrungen treffen, so dass – sobald die Temperaturen steigen – nicht der auf einer Dachschräge sich sammelnde Schnee mit großem Getöse auf die Straße oder den Gehweg rauscht bzw. rutscht.

Schneeräum-Entspannung für Erdgeschoss-Mieter

Als Mieter im Erdgeschoss lohnt es sich den Mietvertrag zu studieren. Wenn Sie darüber sich verpflichtet haben, den Schnee zu räumen, haben Sie dies bei vollem Bewusstsein getan. Doch als „normaler“ Mieter – ohne eine Mietvertrags-Verpflichtung – sind Sie wie alle anderen Bewohner des Hauses dazu verpflichtet. Die Schneeräum-Pflichten müssen dann nämlich von allen Mietparteien im Wechsel wahrgenommen werden. Da kann zwar etwas anderes in der Hausordnung notiert sein. Dies „andere“ gilt nicht. – So das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 221 C 170 /11) und das Amtsgericht Schwelm (AZ 27 X 32/90).

Schnee auf dem Autodach – kein Kavaliersdelikt

Was auch immer die Fahrer von Fahrzeugen mit „dicke Schnee“ auf dem Dach, der Motorhaube und dem Kofferraum reitet. Diese Fahrlässigkeit, das vermeintliche „Übersehen“ oder versteckte „Protzgehabe“ à la „ich komm aus dem Tiefschnee“ ist eine Verkehrsgefährdung!
Der Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung lautet „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ – Das heißt, der Fahrer des Fahrzeugs ist verantwortlich, dass NICHTS FREMDES (um es deutlich zu sagen: kein Schnee!) an seinem Fahrzeug „klebt“. Denn sonst kann er einen Strafzettel oder gar einen Punkt in Flensburg kassieren. – Da lohnt sich mit einem Besen oder der Hand „Ordnung zu schaffen“. Denn je schneller ein Fahrzeug sich bewegt, desto mehr Power hat das Schnee-Objekt um andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wer schon mal eine Ladung Schnee oder Eis auf die Windschutzscheibe geschleudert bekommen hat, der weiß wovon ich spreche.

Pech für Grundstückseigentümer ohne Haus

Dumm wird das mit der Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer. Denn die besteht, auch wenn kein Haus auf dem Grundstück steht. Oder das Haus sich im Prozess des Entstehens befindet. Da können Sie sich als Grundstückseigentümer nicht mit einem „ich wohne doch gar nicht dort“ rausreden. Sie haben das Grundstück und sind deshalb verpflichtet die Gefahren durch Schnee und Eis zu beseitigen.
Wann? Wie immer zwischen 7 und 20 Uhr an Werktagen – an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Bei starkem Schneefall mehrmals täglich und bei Glatteis obliegt Ihnen die sofortige Streupflicht!

Und im Wald, was gilt dort?

Ausgehend vom Paragraphen 14.1 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) sollte man immer folgendes sich selbst vor die Augen halten: „Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.“ – Der Waldbesitzer hat zwar Verpflichtungen, doch wenn wie heute Bäume oder Äste unter der Last des Schnees brechen oder fallen, dann ist das nicht vorhersehbar. Genauso kann man wenig darauf pochen, dass unbefestigte Wanderwege gefahrlos im Winter zu benutzen wären. Das Landgericht Coburg (vgl. Aktenzeichen 24 O 15/19) hat hierzu in etwa formuliert, dass bei Rutsch-Gefahr auf Wanderwegen man sich auch mal auf dem „Hosenboden“ vorwärts bewegen müsse.

Da sind wir doch in der von befestigten Straßen und Wegen eingenommenen Städten und Gemeinden im Vorteil. Und wenn dann mal gar nichts mehr geht vor lauter Glätte, dann sollte man vielleicht ein Paar Schuhspikes griffbereit haben…

Und das Knirschen, woher kommt dieses Knirschen beim Gehen auf Schnee?

Wer heute zu Fuß unterwegs war, dessen Schritte waren deutlich und geräuschvoll von einem Knirschen begleitet. Nein, das gibt es nicht nur in den Alpen und anderen Skigebieten. Das Knirschen gehört unter bestimmten Bedingungen überall zum Schnee. – Und weil es passt, darf ich hier die vom WetterOnline Pressedienst verschickte Information anfügen:

„Warum knirscht der Schnee unter den Füßen?
Das ist der Grund für geräuschvolle Schritte in der kalten Jahreszeit

In einigen Regionen hat es ordentlich geschneit, auch dort, wo „Schnee“ eher ein Fremdwort ist. Wer jetzt durch die perfekte Winterlandschaft oder realistischerweise zu Fuß zur Arbeit geht, stellt eines fest: Die Schneedecke knirscht bei jedem Schritt unter den Füßen. Doch woher kommt dieses typische Schneegeräusch?

Schnee besteht zu 90 Prozent aus Luft und ist aufgrund seiner geringen Dichte eigentlich ein perfekter Schalldämpfer. Dennoch entstehen beim Betreten der Schneedecke knirschende Trittgeräusche.

„Wenn Schnee gefallen ist, verändern seine Eiskristalle nach einiger Zeit ihre Struktur. Je länger der Schnee am Boden liegt, desto mehr verbinden sich die stern-, säulen- oder nadelförmigen Kristalle zu einem festen Netzwerk.

Tritt man nun auf den Schnee, brechen die Kristallverbindungen. Ein einzelner Bruch wäre für unsere Ohren zu leise. Da aber bei jedem Schritt Millionen dieser Verbindungen gleichzeitig brechen, entsteht das typische Knirschen beim Gehen im Schnee“, erklärt Wetterexperte Niklas Weise von WetterOnline.

Je kälter, desto lauter knirscht der Schnee

Neben dem Alter beeinflusst auch die Temperatur des Schnees die Lautstärke des Knirschens. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt sind die Eiskristalle flexibel und können sich trotz des Drucks unserer Füße verformen. Ab etwa minus 7 Grad werden die Kristalle jedoch spröde und können abrupt brechen.

Je kälter es ist, desto lauter knirscht es beim Betreten der Schneedecke. Taut der Schnee, lassen sich die Kristalle durch das Schmelzwasser wieder leicht gegeneinander verschieben. Das Knirschen wird leiser, bis der Schnee ganz geschmolzen ist.“

+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. + Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen +

Text: Christoph Maisenbacher – 18. Januar 2024
Quellen: eigene Recherche & www.kostenlose-urteile.de & Straßenverkehrsordnung § 23: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html & Bundeswaldgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/BJNR010370975.html – und zum Thema „Warum knirscht der Schnee unter den Füßen“ haben wir die Presseinformation von WetterOnline.de übernommen.
Foto: © Trierer Umschau

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