Stopp den Fake-News in Sachen Solarpflicht und Strafen bis 50.000 Euro in unserem RE/MAX Einzugsgebiet

Zum ersten Werktag im Neuen Jahr bekommt man „Informationen“ serviert, welche sich vermeintlich in den Köpfen eingebrannt haben und mich (wegen der damit gefütterten Anzeigen) schon zum Jahresende 2023 neugierig gemacht haben: „Was ist das mit der Strafe von 5.000 Euro – andere Anzeigen sprechen von 50.000 Euro – wenn man seiner Solarpflicht nicht nachkommt?“

Schön zu lesen (vor allem, wenn der Zusammenhang gestrichen wird!) unter: Wenn Hauseigentümer […] gegen das Solargesetz verstoßen und keine Photovoltaikanlage installiert haben, können ihnen Strafen drohen. Zudem müssen sie innerhalb eines Jahres ihrer Pflicht nachkommen und eine PV-Anlage installieren. Lassen sie diese Frist ungenutzt verstreichen, liegt gemäß § 9 Solargesetz Berlin eine Ordnungswidrigkeit vor. Das bedeutet, dass den Hauseigentümern eine Geldstrafe droht. Für Wohngebäude sind das bis zu 5.000 Euro, für Nicht-Wohngebäude bis zu 50.000 Euro. (vgl. https://www.t-online.de/heim-garten/energie/id_100197936/solarpflicht-diese-strafen-drohen-bei-nichteinhalten-des-solargesetzes.html)

Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird

Nach all der Diskussion zu den Neuen Heizungsgesetzen sind Hauseigentümer und vor allem Hauskäufer mehr als sensibel geworden. Und wenn es dann noch „gute Freunde“ gibt, die gelesen haben, dass man bestraft wird, dann wird man noch unsicherer.

Was ist also los, was gilt in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen oder Nordrhein-Westfalen?

Diese vier Bundesländer werden von unseren RE/MAX Büros Trier-Wittlich-Bitburg unmittelbar bedient und deshalb wollen wir Ihnen hier gerne eine Orientierung für private Hauseigentümer für 2024 geben:

_ In Rheinland-Pfalz müssen Neubauten ausschließlich „PV-ready“ sein. Das heißt dass eine Pflicht zum Einbau von Kabeln oder Leerrohren – den sog. „Vorrichtungen“ – für Photovoltaikanlagen besteht.

_ Im Saarland wird über eine mögliche Solarpflicht nachgedacht – allerdings für öffentliche Gebäude.

_ In Hessen unterliegen nur landeseigene Gebäude der Solarpflicht

_ In Nordrhein-Westfalen gilt das aktuell auch nur für öffentliche Gebäude.

Und woher stammt das Zitat in Sachen 50.000 Euro?

Auch hier ist – wie überall – ein Lesen des Gesetzestextes notwendig! – Denn mit oder ohne Zusammenhang (der t-online-Zitat oben war auf Berlin bezogen!) lohnt sich hier den genauen Gesetzestext zu lesen.

So steht im „Solargesetz Berlin vom 5. Juli 2021“ (vgl. pdf-Anlage: 20210715_solargesetz-berlin) unter Paragraph 9.3 (2) zwar „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser geahndet werden. Für Mehrfamilienhäuser kann gestaffelt bis zu einer Geldbuße bis maximal fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Für Nicht-Wohngebäude kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.“

Doch immer unter Beachtung des Paragraphen 3 (1) : Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht-öffentlichen Gebäuden mit einer Nutzungsfläche von mehr als 50 Quadratmetern müssen sicherstellen, dass auf ihrem Gebäude Photovoltaikanlagen
mit einer Mindestgröße gemäß § 4 installiert und betrieben werden, wenn 1. mit der Errichtung des Gebäudes nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wird oder 2. nach dem 31. Dezember 2022 wesentliche Umbauten des Daches
erfolgen. […] Installationspflicht ist zu erfüllen, sobald das Gebäude oder die wesentlichen Umbauten des Daches fertiggestellt sind. Die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage hat ab Beginn der Nutzung des Neubaus zu erfolgen; bei wesentlichen Umbauten des Daches hat die Inbetriebnahme ab Fertigstellung der Umbauten und Nutzung des Gebäudes zu erfolgen.

Wenn man das Berliner Solargesetz auswertet, so könnte man – ohne gleich einen Hauskauf in unserem Raum auszuschließen – sich damit anfreunden. Allerdings freuen wir uns, solange man sich „aus freien Stücken“ für oder noch-nicht oder eben gegen eine Photovoltaikanlage entscheiden kann.

+ Wir bitten Sie die Themen auf Aktualität und Rechtsstand bei Bedarf im konkreten Fall zu prüfen. + Alle Begriffe sind genderneutral zu verstehen +

Text: Christoph Maisenbacher – 2. Januar 2024
Quellen-Übersicht (vgl. auch den Text oben):
Enpal (19. Dezember 2023): https://www.enpal.de/photovoltaik/solarpflicht
Erneuerbare Energien von Gentner (13. November 2023): https://www.erneuerbareenergien.de/technologie/solar/rheinland-pfalz-fuehrt-solarpflicht-fuer-oeffentliche-gebaeude-ein
Haufe Online Redaktion: (09. November 2023): https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solarpflicht-fuer-wohngebaeude-was-die-bundeslaender-planen_84342_526948.html
SWR Aktuell (8. November 2023): https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/landtag-beschliesst-solarpflicht-fuer-oeffentliche-gebaeude-solaranlagen-neubauten-rlp-juedische-gemeinden-100.html
Foto: Solarimo – pixabay. com

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